Die SAZ fordert die umsatzsteuerliche Gleichstellung von Spielen mit anderen Kulturgütern

Spiele sind ein schützenswertes Kulturgut und haben auch als Bildungsmedium eine hohe gesellschaftliche Bedeutung. Die gesellschaftliche Funktion von Spielen drückt sich in vielerlei Formen aus. Spiele begleiten die Menschheit von Anbeginn. Sie dienen dem Zeitvertreib, der geistigen Anregung und Herausforderung, der Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten, dem geselligen Beisammensein, dem Zusammenhalt in Familien und können auch bei der Integration von Menschen aus anderen Kulturkreisen in unsere Gesellschaft eine wichtige Rolle spielen.

Der erleichterte Zugang zu diesem Kulturgut ist daher absolut förderungswürdig. Wir halten deshalb die umsatzsteuerliche Gleichstellung von Spielen mit Büchern und anderen Kulturgütern für eine sinnvolle Maßnahme. Wir wissen aber auch, dass dies eher ein langfristiges Ziel ist und dem EU-Recht unterliegt, und dass es keine isolierte Forderung sein kann.

Wir würden es in diesem Zusammenhang begrüßen, wenn ALLE Kulturprodukte, Medien und künstlerischen Leistungen einheitlich mit einem vergünstigten Umsatzsteuersatz – analog zu Büchern und E-Books sowie Tickets zu Theater-, Film- und Musikaufführungen – besteuert werden. Dazu sollten z.B. auch Tonträger und Spiele gehören – unabhängig davon, ob es sich um physische oder digitale Produkte handelt.

Es erscheint uns unlogisch, wenn die Honorare für Urheber (zumindest in Deutschland) grundsätzlich mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert werden, die daraus generierten Produkte, wie z.B. Bücher und E-Books, Konzerte und Musik-CDs sowie auch Spiele, nur teilweise oder gar nicht diesem ermäßigten Steuersatz unterliegen.

Für die Europawahl 2024 stellen wir erneut unsere Forderung nach einer umfassenden Anpassung der Mehrwertsteuer für den Kulturbereich

Kultur ist unbestritten ein förderungswürdiger Kernbereich unserer Gesellschaft. Wie steht Ihre Partei daher zu der Forderung, ALLE Kulturprodukte, Medien und künstlerischen Leistungen einheitlich mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz zu besteuern und die EU-Richtlinien entsprechend anzupassen?

Anmerkung: Die Parteien in Deutschland haben sich darauf verständigt, Fragen nur noch mit einer Maximallänge von 300 Zeichen zuzulassen – daher diese Kurzform. Sobald Antworten vorliegen, werden wir sie hier veröffentlichen.

Für die Europawahl 2019 stellten wir folgende Forderung zur Diskussion:

Wir fordern vom Europäischen Parlament, dass den Mitgliedsstaaten die Option eingeräumt wird, ALLE Kulturprodukte und künstlerischen Leistungen einheitlich mit einem vergünstigten Umsatzsteuersatz – analog zu Büchern und E-Books sowie Tickets zu Theater-, Film- und Musikaufführungen – zu besteuern. Dazu sollten z.B. auch Tonträger und Spiele gehören – unabhängig davon, ob es sich um physische oder digitale Produkte handelt.

Begründung: Der Wildwuchs im Umsatzsteuersatz für Kulturprodukte und künstlerische Leistungen muss im Interesse eines erleichterten Zugangs zur Kultur für alle Bevölkerungsschichten beseitigt werden. Kultur ist Brot für den Kopf und die Seele!

Die Antworten der Parteien können Sie hier nachlesen.