Ampel-Koalition will analoge Spiele in den Sammlungskatalog der Deutschen Nationalbibliothek bringen

Der Koalitionsvertrag von SPD, BÜNDNIS‘90/DIE GRÜNEN und FDP definiert im Abschnitt Kultur- und Medienpolitik: „Analoge Spiele sollen im Sammelkatalog der Deutschen Nationalbibliothek benannt werden können.“ Auch wenn die Formulierung etwas wachsweich geraten ist, ist das ein Meilenstein in der Durchsetzung unserer langjährigen Forderung. Die Aufnahme von analogen Spielen in den Sammlungskatalog der DNB ist ein entscheidender Schritt zur Realisierung des Rechtsanspruches auf Bibliothekstantieme, der bei der Ausleihe von Spielen durch öffentliche Bibliotheken entsteht. Hierfür fehlt bis zum heutigen Tag eine umfassende und rechtlich anerkannte Datengrundlage. Dies ist aber eine Voraussetzung für die Ausschüttung der Bibliothekstantieme durch die VG WORT. Auch die öffentliche Anerkennung des Kulturguts Spiel wird dadurch endlich sichtbar und Wirklichkeit.

Wir danken allen bisherigen Mitstreitern bei der Erarbeitung und Durchsetzung unserer Forderung: der Initiative Urheberrecht, aus deren Kreis schon 2013 die Anregung für diese Lösung kam; dem Deutschen Kulturrat, der sich bereits 2015 diese Forderung in einer Entschließung zu eigen machte, und natürlich den Kulturpolitikern der kommenden Ampel-Koalition, die dieses Ziel im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben. In der praktischen Umsetzung werden sicher noch einige Hürden zu nehmen sein. Wir werden uns daher in den kommenden Monaten und Jahren mit aller Kraft für eine praxisgerechte Lösung einsetzen und hoffen dabei auf weitere Unterstützung.

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