EuGH: Doppelter Lizenzschaden bei Urheberrechtsverletzung europarechtskonform

Der EuGH hat mit Urteil vom 25. Januar 2017 auf Vorlage des polnischen Obersten Gerichtshofs entschieden, dass eine nationale Regelung, nach der ein Rechtsinhaber, dessen Urhebervermögensrechte verletzt wurden, eine Wiedergutmachung des verursachten Schadens durch Zahlung einer Geldsumme verlangen kann, die dem Doppelten oder sogar Dreifachen einer angemessenen Vergütung entspricht, die für die Erteilung zur Nutzung des betroffenen Werks zu entrichten gewesen wäre, nicht gegen Europarecht verstößt. Dabei ist kein Nachweis des tatsächlichen Schaden erforderlich ... meldet das Institut für Urheber- und Medienrecht in München.

Link zur Meldung des IUM

Link zur Legal Tribune Online mit einem Artikel zum gleichen Thema

Spieleautoren sind von solchen Urheberrechtsverletzungen zwar selten betroffen, aber es gibt solche Fälle. Wir erinnern an das Plagiat von Reiner Knizias Spiel "Heckmeck Junior", das von der Lufthansa in einer abgespeckten Version und ohne Genehmigung als Werbespiel verteilt wurde: Link zur Meldung vom 02.10.2014. Bei solchen Urheberrechtsverletzungen können und müssen die Verursacher zur Kasse gebeten werden.

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