Abfrage von Verlagen zur Künstlersozialkasse

Wir beobachten in letzter Zeit, dass Verlage in ihren Verträgen oder per schriftlicher Anfrage Spieleautor*innen nach ihrer Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse fragen. Eine solche Abfrage ist unzulässig! Autor*innen sollten daher solche Datenerhebungen – auch unter Hinweis auf die DSGVO – zurückweisen.

Die Verlage sind verpflichtet, für ALLE künstlerischen und kreativen Leistungen von selbstständigen Künstlern/Publizisten die Künstlersozialabgabe an die KSK abzuführen. Das gilt auch für die Zahlungen an Spieleautor*innen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Mitglied in der KSK sind oder nicht. Und das gilt auch für Kreative, die im Ausland ihren Wohnsitz haben. 

Detaillierte Informationen bietet die Informationsschrift Nr. 1 der KSK

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